Pflege- Immergrün
Einsatz von Natur 
 


Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Tagespflege ist der Hauptwohnsitz in Niederösterreich sowie der Bezug von Pflegegeld.

Die verrechenbaren Kosten der Tagespflege orientieren sich an dem in der NÖ Pflegeheim Verordnung für die NÖ Pflegeheime festgelegten Tarif. Der Tarif wird jährlich angepasst. Als Eigenleistung für die Inanspruchnahme der Tagespflege muss der Tagesgast aus seinem Einkommen und dem Pflegegeld eine Mindest-Eigenleistung (Kostenbeitrag) leisten. 

Der Kostenbeitrag wird von der Tagesstätte Immergrün berechnet und vom Tagesgast eingehoben.

Weitere Informationen:  https://www.noe.gv.at/noe/Pflege/Tarif_Tagespflege_2025.pdf